IHRE ALLTAGSHILFE MIT HERZ
Unterstützung und Entlastung im Alltag
Ab Pflegestufe 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag. 3 Stunden im Monat durch unsere Alltagshelferinnen. Rufen Sie jetzt für ein Erstgespräch an. Wir freuen uns auf Sie.
- Hilfe im Haushalt durch Reinigung, Einkauf und Gartenarbeit
- Schnelle Unterstützung innerhalb 14 Tagen
- Eine feste Person die dort hilft, wo sie es brauchen

6 feste Standorte
230+ Menschen mit Herz
2.200 Kund*innen
Alltagshilfe in Duisburg,
Grevenbroich, Krefeld,
Moers, Neuss und Oelde
Grevenbroich, Krefeld,
Moers, Neuss und Oelde
Wir bieten Ihnen individuelle, flexible und zuverlässige Unterstützung im Alltag und Entlastung Ihrer vorhandenen Betreuungspersonen. Melden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch – unser Ansprechpartner kommt auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Unser aktueller Stundensatz beträgt 38,00 € zuzüglich 0,30 € pro Anfahrtskilometer.
IHR DIREKTER KONTAKT
LEISTUNGEN AUF DIE SIE ANSPRUCH HABEN
- Reinigungsarbeiten und andere Unterstützung
im Haushalt, z.B. Betten beziehen - Leichte Gartenarbeiten
- Einkaufsservice und Unterstützung
- Begleitung bei Freizeitgestaltungen,
z.B. Spaziergänge, Ausflüge - Unterhaltung und Gesellschaft, z.B. Puzzeln,
Rätseln, Basteln
- Unterstützung bei Behördengängen
- Entlastung von vorhandenen Pflegepersonen, z.B. Pausenablösung, Urlaubsvertretung
- Haustierversorgung
- Kinderbetreuung
- Begleitung zu Terminen außer Haus, z.B. Arzttermine

Bei ärztlicher Verordnung
Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit/OP eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe bekommen haben, sind Sie bei uns genau richtig.
Ob Unterstützung im Haushalt oder Kinderbetreuung – gerne stehen wir Ihnen hier zur Seite und unterstützen Sie individuell und ganz nach Ihren Wünschen. Zusätzlich helfen wir Ihnen, wenn gewünscht, bei der entsprechenden Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Gerne kommt unser Ansprechpartner für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zu Ihnen nach Hause oder auch ins Krankenhaus.
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Wir, als zertifizierte Beratungsstelle des Landes NRW, führen diese Beratungsbesuche gerne bei Ihnen durch und unterstützen Sie bei der Planung weiterer Maßnahmen.

Häufige Fragen und Antworten



